Besonders schöne und alte Bäume können gemäß (§ 28 BNatSchG) durch die Untere Naturschutzbehörde als Naturdenkmal ausgezeichnet werden. Diese wertvollen Bäume sollen für die Nachwelt erhalten werden und dürfen deshalb nur durch Fachkräfte gepflegt und beschnitten werden. Aufgrund unseres hohen Ausbildungsstandes und der langjährigen Erfahrung haben wir den Zuschlag zur Bearbeitung der Naturdenkmäler im Landkreis Ebersberg erhalten. Wenn auch Ihnen Ihre Bäume wichtig sind und Sie diese in Guten Händen wissen wollen, können Sie uns gerne kontaktieren.












