Der weltweite Rückgang der Tier- und Pflanzenarten stellt ein großes Problem dar und es besteht dringender Handlungsbedarf. Aufgrund unseres Einsatzes im Bereich der Baumpflege und der Baumkontrolle haben auch wir eine große Verantwortung für den Fortbestand der Arten. Bei allen Maßnahmen die wir an Bäumen durchführen nehmen wir besondere Rücksicht auf den Allgemeinen ( §39 BNatSchG) und den Besonderen Artenschutz (§44 BNatSchG) so wie er im Bundesnaturschutzgesetz vorgegeben ist. Vor Baumfällungen und Baufeldrodungen führen wir Artenschutzkontrollen durch um eine Verletzung oder Tötung der Tiere auszuschließen. Der Erhalt wertvoller Habitate durch eine fachgerechte Baumpflege- und Baumsanierung, das Belassen von Habitatstämmen bei Baumfällungen, aber auch die Schaffung neuer Schutz- und Nisträume für Vögel und Fledermäuse liegt uns besonders am Herzen und sind unser bescheidener Beitrag für den Erhalt der Arten. Selbstverständlich stehen wir im ständigen Austausch mit Naturschutzverbänden arbeiten wir sehr eng mit dem Landesbund für Vogelschutz zusammen. Eine ständige Fort- und Weiterbildung im Bereich des Artenschutzes ist für uns obligatorisch und entsprechende Qualifikationen sollten eine verpflichtende Grundvoraussetzung zur Arbeit an den Bäumen sein. Wenn Sie weitere Fragen zum Themenkomplex Artenschutz haben können Sie uns gerne kontaktieren.