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Die Verkehrssicherungspflicht leitet sich rechtlich aus der Schadensersatzpflicht ab.

 

Viele Haus- und Gartenbesitzer machen sich Sorgen, dass ein Baum umstürzt, oder ein Ast abbricht und Sach- bzw. Personenschäden anrichtet. Als Baumbesitzer trägt man die Verantwortung (Verkehrssicherungspflicht) für seinen Bäume („Eigentum verpflichtet!“). Die Verkehrssicherungspflicht ist dann notwendig, wenn der Baum öffentlich zugänglich ist, oder in den öffentlichen Bereich ragt (z.B. die Krone ragt über den Bürgersteig oder das Nachbargrundstück; Straßenbäume der Städte und Gemeinden; Bäume in Wohnanlagen, Kinderspielplätzen oder anderen öffentlichen Bereichen).

 

 

Hinweis zu Rechtsthemen:

Bitte beachten Sie dass wir sämtliche Informationen zu rechtlichen Themen mit bestem Wissen und Gewissen selbst recherchiert haben. Wir sind allerdings keine Experten oder Fachkräfte auf diesem Gebiet. Deswegen erheben wir auf unsere Angaben keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

Falls Sie sich über Maßnahmen nicht sicher, oder im Unklaren sind bitte informieren Sie sich persönlich oder telefonisch bei Ihrer jeweiligen Gemeinde.

 

[1]Quelle: Arbolex