Links zu Baumschutzsatzungen einiger Gemeinden im Raum Oberbayern(Stand; Frühling 2016):
Für Informationen zur Verkerssicherheit gibt es eine eigene Rubrik.
Kreisfreie Städte:
Baumschutzportal der Stadt München.
Landkreis München:
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht zu den Baumschutzverordnungen im Landkreis München.
Auf diesen beiden Merkblättern finden Sie Kurzinformationen zu den jeweiligen Verordnungen in den Gemeinden.
Andere Gemeinden regeln u.U. über den Bebauungsplan das Fällen von Bäumen.
Landkreis Dachau:
Im Landkreis Dachau haben nur folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
Landkreis Ebersberg:
Im Landkreis Ebersberg haben mehrere Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Internetseiten der Gemeinden im Landkreis.
Landkreis Rosenheim:
Im Landkreis Rosenheim haben mehrere Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Internetseiten der Gemeinden im Landkreis.
Landkreis Miesbach:
Im Landkreis Miesbach haben nur folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen:
Im Landkreis Bad-Tölz-Wolfratshausen haben mindestens folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung:
- Geretsried
- Hier finden Sie eine Übersicht der Internetseiten der Gemeinden im Landkreis.
Landkreis Starnberg:
Laut Starnberger Stadtverwaltung haben folgende Gemeinden im Landkreis eine Baumschutzverordnung:
Die Stadt Starnberg hat ihre Baumschutzverordnung zum 13.08.2015 aufgehoben.
Landkreis Fürstenfeldbruck:
Im Landkreis Fürstenfeldbruck haben nur folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
Landkreis Erding:
Im Landkreis Erding haben mehrere Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Internetseten der Gemeinden im Landkreis
Landkreis Freising:
Im Landkreis Freising haben mindestens folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung.
Landkreis Landsberg am Lech:
Im Landkreis Freising haben nur folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
Landkreis Weilheim-Schongau:
Im Landkreis Weilheim-Schongau haben mindestens folgende Gemeinden eine Baumschutzverordnung:
Landkreis Mühldorf an der Inn:
Im Landkreis Mühldorf an der Inn haben mehrere Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Internetseiten der Gemeinden im Landkreis.
Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm:
Im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm haben mehrere Gemeinden eine Baumschutzverordnung erlassen:
- Hier finden Sie eine Übersicht der Internetseiten der Gemeinden im Landkreis.
Hinweis zu Bebauungsplänen:
Bitte beachten Sie dass Gemeinden welche keine Baumschutzverordnung erlassen haben die Fällung von Bäumen u.U. über den Bebauungsplan geregelt haben. Informieren Sie sich dazu bitte bei den einzelnen Gemeinden. Außerdem ist grundsätzlich zu beachten, dass Gehölze aus Arten- und Biotopschutzgründen im Zeitraum zwischen 1. März und 30. September gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayrisches Naturschutzgesetz nicht entfernt oder auf Stock gesetzt werden dürfen (im Außenbereich ganzjährig). Ausgenommen davon sind Maßnahmen im Hausgarten, zur Gefahrenabwehr, sowie schonende Pflegeschnitte.
Hinweis zu Rechtsthemen:
Bitte beachten Sie dass wir sämtliche Informationen zu rechtlichen Themen mit bestem Wissen und Gewissen selbst recherchiert haben. Wir sind allerdings keine Experten oder Fachkräfte auf diesem Gebiet. Deswegen erheben wir auf unsere Angaben keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Falls Sie sich über Maßnahmen nicht sicher, oder im Unklaren sind bitte informieren Sie sich persönlich oder telefonisch bei Ihrer jeweiligen Gemeinde.