Diese Schnittmaßnahme ist eine sinnvolle Alternative zur Fällung. Durch Entlastung und Reduktion der Hebelwirkung konnte die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden, die Bäume erhalten werden und die Baumeigentümer_innen kamen ihren gesetzlichen Pflichten nach. Durch unser gutes Verhältnis zur Unteren Naturschutzbehörde und die hohe fachliche Qualifikation haben wir natürlich die benötigte Genehmigung erhalten.